Allgemeine Vertrags und Buchungsgebühren
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein fins-tours Reisearrangement interressieren.
1. Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen.
1.1 Diese Allgemeinen Vetrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und fins-tours sa für von fins-tours sa veranstaltete Reisearrangements oder andere von fins-tours sa angebotenen Leistungen.
1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von fins-tours vermittelten Flugtickets sowie Fähren- und
Bahnbuchungen gelten die allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaften. Bei Änderungen oder Annullationen eines Flugtickets (auch innerhalb Pauschalreisen), können je nach Fluggesellschaft und Tarifklasse Kosten von bis zu 100% des Fluganteils ab Buchungstag erhoben werden. Die Bedingungen können von Ihnen vor Buchung bei uns angefragt werden. Werden Ihnen durch die Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmer vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist fins-tours nicht Vertragspartei und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebdingungen berufen.
2. Vertragsabschluss.
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und fins-tours kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt deren Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und fins-tours wirksam.
3. Preise und Zahlungsbedingungen.
3.1 Die Preise für Arrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer.
3.2 Anzahlung: Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist eine Anzahlung von CHF 300.-/Person zu leisten. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlung nicht fristgerecht, kann fins-tours die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 4.3 geltend machen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag zugestellt.
4. Annullation.
4.1 Allgemeines. Wenn Sie die Reise absagen oder eine Änderung oder Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Sie tragen die Beweispflicht der erfolgten Annullation. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
4.2 Veranstaltungstickets: Bei Annullation von Konzert-, Theater-, Oper- und Sporttickets sind 100% Stornogebühren fällig.
4.3 Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden Fr. 60.- pro Person, maximal Fr. 120.-/Auftrag als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziffer 4.3).
Diese Bearbeitungsgebühren werden durch eine allenfals bestehende Annullationsversicherung nicht gedeckt. Der Versand von Reisedokumenten per Express oder Kurier geht zu Lasten des Kunden.
4.4 Annullationskosten: Sagen Sie die Reise weniger als 50 Tage vor Reisebeginn ab, oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchung vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 4.3) folgende Annullationskosten erhoben:
Bis 50 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
49 – 21 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
20 – 8 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
ab 7 Tage vor Abreise oder Nichterscheinen („no-show“): 100% des Reisepreises
Massgebend zur Berechnung des Annullations- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist der nächste
Werktag massgebend.
4.5 Annullierungskostenversicherung: Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullationskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben (siehe auch Art.11).
5. Änderungen.
5.1 Änderung vor Vertragsabschluss: fins-tours sa behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie die Buchungsstelle vor Vetrtragsabschluss über diese Änderungen.
5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.);
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügte Preisänderungen (z.B. Mehrwertsteuer).
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. fins-tours sa wird die Preiserhöhung bis spätestens 30 Tage
vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.3 genannten Rechte zu.
5.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn:
finstours sa behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. fins-tours sa bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. fins-tours sa orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
5.4 Führt die Programmänderung oder Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurückzutreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
c) oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz zurückerstattet.
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
6. Reiseabsage durch die fins-tours sa.
6.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen: fins-tours sa ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt finstours sa Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 4.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen.
6.2 Mindestteilnehmerzahl: Für alle von fins-tours sa angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann fins-tours sa die Reise bis spätestens 30 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.4; weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
6.3 Höhere Gewalt, Streiks: Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können fins-tours sa veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie fins-tours sa so rasch wie möglich. Wird die Reise abgesagt, ist fins-tours sa bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.4.
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle.
7.1 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen fins-tours sa eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.
8. Reiseabbruch.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.
9. Beanstandungen.
9.1 Beanstandungen und Abhilfe verlangen: Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.
9.2 Wird innert einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen.
9.3 Sofern innert der angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstandenen Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt.
9.4 Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber fins-tours sa geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich fins-tours sa unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Schadenersatzforderungen gegen fins-tours sa, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab dem 1 Tag nach Ende des Reisearrangements.
10. Haftung von fins-tours sa.
10.1 fins-tours sa vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
10.2 finstours sa haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches finstours sa, der Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. – In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von fins-tours sa ausgeschlossen. Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung des Vertrages sind, haftet die fins-tours sa, sofern die Schäden durch fins-tours sa oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen. Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von fins-tours sa auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Trabsportwesen (wie im Luftverkehr und im Eisenbahnverkehr). Die Haftung für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustationsschäden usw. wird ausgeschlossen.
11. Versicherungen.
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullationskosten-Versicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw. Wir beraten Sie gerne weiter.
12. Grenzformalitäten.
12.1 Die Reiseteilnehmer sind für die notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Für Skandinavien, Estland, Lettland und Littauen ist für Schweizer Bürger ein gültiger Reisepass oder eine gültige eidgenössische Identitätskarte erforderlich. Bei abgelaufenen Dokumenten wird die Einreise verweigert. Für Russland ist für Schweizer Bürger ein gültiger Reisepass mit Visum erforderlich (siehe entsprechnde Informationen). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei der Buchungsstelle oder beim zuständigen Konsulat über die geltenden Bestimmungen.
13. Rückbestätigung von Flugscheinen.
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfälligen Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen; allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
14.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und fins-tours sa ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
14.2 Für Klagen gegen fins-tours sa wird der ausschliessliche Gerichtsstand Bern, Schweiz vereinbart.
Bremgarten bei Bern, September 2020